
Investitionsvorteile
Der Staat unterstützt die Erhaltung bestehender Bausubstanz. In ausgewiesenen Sanierungsgebieten, zu denen sich auch das Quartier Süd zählen darf, genießen Investoren und Eigentümer somit attraktive Steuervorteile.
- Investoren können die ausgewiesenen Sanierungskosten nach §7h EStG zu 100 % abschreiben, über 8 Jahre mit 9 % und weitere 4 Jahre mit 7 % p. a.
- Bei Selbstnutzung können Wohnungseigentümer die Sanierungskosten nach § 10f EStG über 10 Jahre mit 9 % p. a. wie Sonderausgaben absetzen.