
Steuervorteile
Der Staat unterstützt die Erhaltung bestehender Bausubstanz. In ausgewiesenen Sanierungsgebieten, zu denen sich auch das Quartier Süd zählen darf, genießen Investoren und Eigentümer somit attraktive Steuervorteile.
- Investoren können die Sanierungskosten nach § 7h EStG zu 100 % abschreiben, über 8 Jahre mit 9% undweitere 4 Jahre mit 7% p.a.
- Bei Selbstnutzung können Wohnungseigentümer die Sanierungskosten nach § 10f EStG über 10 Jahre mit 9 % p. a. als Sonderausgaben absetzen.