
Villen
Montabaur -
FERTIGGESTELLT UND VOLLSTÄNDIG VERKAUFT.
Staatliche Förderung
Beim Kauf von Wohneigentum sind vom Staat unterschiedliche, umfassende Fördermöglichkeiten für Investoren und Eigennutzer vorgesehen. Für unser Projekt in Montabaur bestehen die nachstehenden Wahlmöglichkeiten:
- ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN –
PROGRAMM 151 KREDIT (BESTAND)
Die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses von Solar@Home (hier KfW-Effizienzhaus 70 nach EnEV 2014) werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem zinsgünstigen Darlehen von derzeit 0,75 % nom. (Stand Oktober 2015) bis zu max. 100.000 €, verbunden mit einem einmaligen Tilgungszuschuss (max. 22,5 % der Darlehenssumme), der nach Abschluss der Sanierungsarbeiten den Darlehensbetrag mindert, gefördert. - ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN –
INVESTITIONSZUSCHUSS, PROGRAMM 430
Anstelle des zinsgünstigen Darlehens gewährt die KfW alternativ einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 25,0 % (Stand Oktober 2015) der förderfähigen Kosten (beim KfW-Effizienzhaus 70). Somit besteht für den Erwerber die Möglichkeit, einen Investitionszuschuss zu beantragen, der bis zu max. 25.000 € betragen kann. Der Zuschuss muss vor Kaufvertragsabschluss beantragt werden.
- ENERGIEEFFIZIENT BAUEN –
PROGRAMM 153 KREDIT (GILT NUR FÜR DEN NEUBAU)
Beim Bau oder Ersterwerb eines neuen KfW-Effizienzhauses (hier KfW-Effizienzhaus 55 nach EnEV 2014) wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein zinsgünstiges Darlehen von derzeit 50.000 € zu einem Zinssatz von nom. 0,75 %, mit 10 Jahren Zinsfestschreibung und 30 Jahren Laufzeit (Stand Oktober 2015) gewährt. Ab 01.04.2016 max. Darlehensbetrag 100.000,00 € (Stand September 2015). - KFW-WOHNEIGENTUMSPROGRAMM –
PROGRAMM 124 KREDIT
Mit dem Wohneigentumsprogramm unterstützt die KfW den Erwerb von selbst genutzten Eigentumswohnungen und Eigenheimen. Beim Kauf einer selbst genutzten Eigentumswohnung von Solar@Home gewährt die KfW zusätzlich zu den vorgenannten Programmen ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von max. 50.000 € mit derzeit 1,85 % nom. bei 10 Jahren Zinsfestschreibung und 30 Jahren Laufzeit (Stand 19.10.2015).
Alle Anträge müssen vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages über ein von dem Endabnehmer selbst gewähltes Kreditinstitut an die KfW gestellt werden. Für den Erhalt, die Höhe und Summe der KfW-Förderung übernimmt der Verkäufer keine Haftung.